Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern wird oftmals
unterschätzt. Die überwiegende Anzahl der Unfälle
sind auf das Fehlverhalten der Benutzer oder Vorschäden
an Leitern zurückzuführen. In der BGV D 36 sind die
wichtigsten Regeln für das sichere Benutzen von Leitern
und Tritten zusammengefasst. In § 29 wird gefordert, daß jeder
Unternehmer eine geeignete Person zu beauftragen hat, die Leitern
und Tritte wiederkehrend auf den ordnungsgemäßen Zustand
prüft.
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